Angaben zur Steuer können in den jeweilige Bewegungsdaten (bspw. beim Anlegen einer Rechnung in den Rechnungszeilen) oder auch in den Stammdaten (bspw. Steuerzuordnung zu einem Kunden) gemacht werden. Die, in Stammdaten eingetragenen, Angaben zur Steuer werden standardmäßig in die Bewegungsdaten eingetragen, nachdem der Stammdatensatz ausgewählt wurde. Automatisch eingetragene Steuersätze können nachträglich jedoch auch wieder verändert werden.
Generell gilt folgendes:
- Zunächst gilt die globale Einstellung unter Finanzen>Einstellungen
- Diese kann z.B. durch Angaben in den Stammdaten überschrieben werden. Hier gilt z.B. die Steuer in der Produktkategorie überschreibt die globale Einstellung. Die Steuer in einzelnen Artikeln überschreibt die der Produktkategorie und der globalen Einstellung.
- Nun kommen die Vorgänge (Bewegungsdaten), die wiederum die Einstellung in den Stammdaten überschreiben können: Die Steuerzuordnung ändert die Steuer nochmal, nachdem diese ggf. in Artikel, Kategorie und global definiert wurde.
- Letztlich kann der Benutzer immer von Fall zu Fall auch manuell ändern und sowohl vorgangsbezogene als auch durch Stammdaten definierte Voreinstellungen überschreiben.
Beispiel: Ein Produkt wird mit einem Verkaufssteuersatz von 19% USt angelegt. Das Produkt wird verkauft und die Rechnung dazu erstellt. Bei Auswahl des Produktes in den Produktzeilen der Ausgangsrechnung wird als Steuersatz automatisch (wie in den Stammdaten des Produktes angegeben) 19% USt eingetragen. Ist das Unternehmen bei diesem Verkauf jedoch zum Abzug der Vorsteuer berechtigt, kann der Steuersatz (entgegen der Angabe in den Stammdaten des Produktes) zu 19% VSt geändert werden.
Steuersatz im Produkt
In den Stammdaten eines Produktes kann unter dem Reiter Abrechnung der Steuersatz des Produktes bei Verkäufen und Einkäufen angegeben werden. Hierfür stehen die Felder Steuern (Verkauf) und Steuern (Einkauf) zur Verfügung.
Steuerzuordnung im Stammdatensatz des Kunden
- Kunde Ausland: Die Steuerzuordnung führt dazu, dass Lieferungen und Dienstleistungen an ausländische Kunden in Angebot, Auftrag und Rechnung steuerfrei sind, unabhängig von der hinterlegten Steuer im Stammdatensatz des Produkts.
- Kunde EU Unternehmen: Der Kunde ist ein Unternehmen in der EU. Lieferungen an ein Unternehmen in der EU sind steuerbefreit (EG-Lieferungen). Hier versteuert der abnehmende Unternehmer die Warenlieferung (in Deutschland ist das die sog. Erwerbsteuer) und zieht sich die Umsatzsteuer in aller Regel sofort wieder als Vorsteuer ab.
- Kunde EU: Der Kunde ist eine Privatperson innerhalb der EU. Für Lieferungen und Dienstleistungen werden die Steuern fällig, die im Stammdatensatz des Produkts gepflegt sind.
Steuerzuordnung im Stammdatensatz des Lieferanten
- Die Steuerzuordnung des Lieferanten verhält sich analog zur Steuerzuordnung im Stammdatensatz des Kunden. Vergleiche bei Lieferungen und Einfuhren nach Deutschland "Einfuhrumsatzsteuer" und "Erwerbsteuer".
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