Im Gegensatz zur Stornierung einer Rechnung wird bei Abbruch kein neuer Buchungssatz erzeugt und die bestehende Rechnung wird unter gleicher Nummer abgebrochen. Der Abbruch einer Rechnung kommt also in Frage, wenn vor Versand der Rechnung Änderungen vorgenommen werden müssen.
Wenn die entsprechende Funktion des Rechnungsabbruchs aktiviert ist, können Rechnungen nach Buchung und Genehmigung noch abgebrochen, dann geändert und wieder neu gebucht werden.
Wichtig: Ist die Funktion aktiviert, müssen organisatorische Vorkehrungen getroffen werden, dass keine Rechnung unter gleicher Rechnungsnummer mit unterschiedlichem Inhalt versendet wird.
Der Export des Buchungsstapels berücksichtigt keine abgebrochenen Rechnungen. Bereits exportierte Rechnungen können nicht abgebrochen werden, da die Gefahr besteht, dass Änderungen nur in einem System erfolgen.
Wenn also eine exportierte oder versendete Rechnung geändert werden soll, bleibt nur die Stornierung und erneute Rechnungsstellung mit Korrektur.
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