Verkaufs- oder Einkaufsbelege sind als Quittungen zu verstehen. Für den Einzelhandel ist ein Verkaufsbeleg z.B. der Kassenbon, der an einen (unbekannten) Kunden ausgegeben wird. In diesem Fall findet zeitgleich ein Zahlungseingang durch den Kunden statt. Umgekehrt können Einkaufsbelege zum Buchen von Ausgaben genutzt werden, ohne einen Lieferanten angeben zu müssen.
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