Mit der Steuerzuordnung wird ein Steuertatbestand bzw. -sachverhalt definiert. Üblicherweise wird die Steuerzuordnung verwendet, wenn Auslandsgeschäfte mit abweichenden steuerlichen Rahmenbedingungen abgebildet werden müssen. Die Auswahl einer Steuerzuordnung ändert die standardmäßig verwendeten (meist inländischen) in die jeweilig anzuwendenden Steuersätze und Konten ab.
Die Steuerzuordnung kann auch in den Kunden- oder Lieferantenstammdaten (Registerkarte "Finanzen") hinterlegt werden, wenn Geschäfte mit dem jeweiligen Partner immer einem bestimmten Steuersachverhalt unterliegen. Dadurch wird sichergestellt, dass die zugehörigen Vorgänge immer mit der Steuerzuordnung verbucht werden.
Eine andere Stelle, an der die Steuerzuordnung vorbereitend definiert werden kann, ist die Auftragsart (siehe Konfiguration im Verkauf). So können z.B. unabhängig vom Kunden Auslandsaufträge mit der richtigen Steuerzuordnung vor belegt werden.
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