Wenn man feststellt, dass Angaben für eine schon bezahlte Rechnung abgeändert werden müssen, kann man wie folgt vorgehen:
- Zuerst muss die Verknüpfung zur Zahlung storniert werden.
- Dann kann die Rechnung, nach Abbruch, zurück in den Entwurf gesetzt werden.
Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang auch den folgenden Hilfeartikel: Was unterscheidet den Abbruch einer Rechnung von der Stornierung?
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